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Viele Geräte-Ausfälle aufgrund technischer Defekte
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TÜV zertifiziert hydraulischen Abgleich mit ...
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Handeln statt aussitzen mit mehr Kundenbindung
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Solarenergie vom Balkon: So gelingt der Start
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Was Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten beachten müssen, wenn sie in das europäische Ausland exportieren.

Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber elektronische Produkte in Deutschland auf den Markt bringen, unterliegen Sie dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das ElektroG basiert auf der europäischen WEEE-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) und setzt die europäischen Vorgaben in Deutschland um.

Aber was müssen Unternehmen beachten, die elektronische Produkte auch in anderen EU-Ländern auf den Markt bringen oder in ein EU-Land expandieren wollen? Das folgende Interview mit Elizabeth Rueda vom weee full-service der Bitkom Servicegesellschaft erklärt die WEEE-Richtlinie und die daraus resultierenden gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen.

Was ist das Ziel der EU-WEEE-Richtlinie?

Das Ziel der europäischen WEEE-Richtlinie ist es, Abfälle von Elektronikgeräten zum Schutz der Umwelt zu vermeiden bzw. durch Wiederverwendung und Recycling zu reduzieren. Sie regelt daher für Unternehmen, die Elektroprodukte verkaufen, das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektrogeräten.

Kommentarkasten-Elizabeth-Rueda-Technik-ganz-einfach1Gelten mit der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in ganz Europa die gleichen Regeln?

Nein, die WEEE-Richtlinie wird über nationale Gesetzgebungen umgesetzt. Während in Deutschland das ElektroG die WEEE-Richtlinie in nationales Gesetz umsetzt, regelt dies zum Beispiel in Österreich die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (EAG-VO).

Hersteller von Elektrogeräten müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf die Entsorgung von Elektrogeräten erfüllen, wenn sie Ihre Produkte in verschiedenen EU Ländern verkaufen. Es gibt in der EU keine zentrale Registrierungsstelle oder auch keine einheitliche WEEE-Registrierungsnummer, die alle Ländern umfasst. Hersteller müssen sich in jedem Land einzeln registrieren. Die jeweilige WEEE-Nummer gilt nur in dem entsprechenden Land.

Während des Registrierungsprozesses müssen die elektronischen Produkte bestimmten Kategorien zugeordnet werden. Hersteller sind selbst für die Zuordnung ihrer Produkte in die richtige Kategorie verantwortlich. Seit 2018 gibt es nach der neuen WEEE-Richtlinie theoretisch europaweit sechs Kategorien. Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Entscheidungsbaum für die Einordnung der elektronischen Produkte. Einige europäische Länder haben allerdings zusätzliche Produktkategorien und/oder Subkategorien. Daher müssen Unternehmen auch hier von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben beachten.

Einordnung der elektronischen Produkte in den europäischen Länden
Quelle: stiftung ear/ Bitkom Servicegesellschaft
Entscheidungsbaum zur Einordnung elektronischer Produkte in den europäischen Länden
Welche Verpflichtungen haben Unternehmen, die Elektrogeräte ins europäische Ausland verkaufen möchten?

Die WEEE-Richtlinie gibt vor, dass Hersteller ihre elektronischen Produkte im entsprechenden Land bei der zuständigen Behörde registrieren müssen, die verkauften Mengen regelmäßig melden müssen und eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der Altgeräte finanzieren.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen Hersteller, die in den Ländern nicht ansässig sind und keine Niederlassung haben, einen Bevollmächtigten vor Ort beauftragen. Der Bevollmächtigte übernimmt anstelle des Herstellers die gesetzlichen Pflichten im entsprechenden Land. Je nach Land müssen Hersteller ebenfalls sich anerkannten kollektiven Systemen (so genannte compliance schemes) anschließen, die die Rücknahme und die Entsorgung der Elektroaltgeräte im dem entsprechenden Land regeln.

Darüber hinaus bestehen gewisse Kennzeichnungs-, Anzeige- und Informationspflichten für Unternehmen. Zum Beispiel müssen die elektronischen Produkte mit der durchstrichenen Tonne gekennzeichnet sein.

Bitkom-EU-Service-Denys-Rudyi.-fotolia
Quelle: © Denys Rudyi – fotolia.de
Keine einheitliche WEEE-Registrierung. Für jedes europäische Land gelten hier eigene Vorgaben
Welche Dienstleistungen bietet die Bitkom Servicegesellschaft in diesem Kontext an?

Wir unterstützen Hersteller von Elektrogeräten dabei ihre Pflichten nach der WEEE-Richtlinie zu erfüllen. Unternehmen profitieren von unserem europaweiten Netzwerk an Kooperationspartnern und von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden.

Wir unterstützen Unternehmen nicht nur bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach der WEEE-Richtlinie, sondern auch bei der europäischen Batterie-Richtlinie und bieten für beide Vorschriften jeweils die Registrierungen und Meldungen sowie die Entsorgung der Produkte an.

Gerne können Sie sich in unseren kostenlosen 45-minütigen Online-Seminar zur WEEE-Registrierung in Europa einen ersten Überblick verschaffen.

www.weee-full-service.com

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